Der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer ist ein Nationalpark im schleswig-holsteinischen Teil des Wattenmeers der Nordsee. Der Landtag begründete ihn durch das Nationalparkgesetz vom 22. Juli 1985 zum 1. Oktober 1985 und erweiterte ihn 1999 signifikant. Zusammen mit dem Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, dem Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer und nicht dem Naturschutz unterliegenden Teilen der Elbmündung bildet er den deutschen Teil des Wattenmeers.
Der Nationalpark reicht von der deutsch-dänischen Seegrenze im Norden bis hin zur Elbmündung im Süden. Im nordfriesischen Teil umfasst er das Watt um die Geestkern- und Marscheninseln und Halligen. Dort ist das Watt teilweise 40 Kilometer breit. Weiter südlich liegen Wattengebiete, in denen es vor allem größere Sandbänke gibt. Neben den Pflanzen und Tieren, die für das gesamte Wattenmeer der Nordsee typisch sind, finden sich im schleswig-holsteinischen Teil besonders viele Schweinswale, Brandgänse und Seegräser.
Mit einer Fläche von 4410 km² handelt sich um den mit Abstand größten Nationalpark in Deutschland. Davon liegen 68 % permanent unter Wasser und 30 % fallen periodisch trocken. Der Landteil besteht zum größten Teil aus Salzwiesen. Seit 1990 bildet der Nationalpark zusammen mit den nordfriesischen Halligen das von der UNESCO anerkannte Biosphärenreservat Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und Halligen. Zusammen mit anderen deutschen und niederländischen Wattenmeergebieten lief eine Bewerbung als Weltnaturerbe der UNESCO, die am 26. Juni 2009 dazu führte, dass das Wattenmeer nun ein UNESCO-Welterbe Gebiet ist. Seit 2014 ist auch der dänische Nationalpark Vadehavet in die Liste aufgenommen und Teil dieses UNESCO-Welterbe Gebiets.